Die Stadt Köln hatte im Rahmen ihrer Untersuchungen der Kölner Brückenbauwerke einen Prüfungsbedarf für einige der Zufahrten zur Zoobrücke festgestellt. Durch weitergehende Untersuchungen soll geklärt werden, ob bei der Errichtung der Zoobrücke Elemente aus speziellen Materialchargen verbaut wurden, bei denen ungewöhnliches Korrosionsverhalten vermutet wird. Bis zum Abschluss weitgehender Untersuchungen muss die Stadt Köln als rein vorsorgliche Maßnahme Verkehrsbeschränkungen erlassen, die ausschließlich den Schwerlastverkehr betreffen.
Am Freitag, 15. Oktober 2010, tritt die Sperrung der Zoobrücke für Lastkraftwagen ab 30 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in Kraft. Im Laufe des Freitagvormittags
werden Mitarbeiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik die derzeit noch abgedeckten Schilder enthüllen. Ab der kommenden Woche wird dann die Polizei mit regelmäßigen Kontrollen darauf hinwirken, dass das Fahrverbot eingehalten wird. Wer dagegen verstößt, wird mit einem Bußgeld belegt, Wiederholungstätern drohen Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg.
Für den Schwerlastverkehr hat die Stadt Köln Umleitungsstrecken ausgeschildert. Über 30-Tonner müssen künftig über eine Ausweichroute die Koelnmesse und innerstädtische
Ziele anfahren. Der Schwerlast-Fernverkehr wird über den Autobahnring geführt, der Ziel- und Quellverkehr über ausgeschilderte Strecken über die Mülheimerbrücke und die
Severinsbrücke geleitet.
Ab 15. Oktober wird Kölner Zoobrücke für LKW mit Gewicht ab 30 Tonnen gesperrt

Lastkraftwagen ab 30 Tonnen können ab dem 15.10. nicht mehr die Zoobrücke überqueren
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