Eine der wichtigsten Grundregeln, um die Ansteckung mit dem Covid- 19-Erreger zu vermeiden, ist Abstand halten. Doch wie setze ich diese Vorgabe um, wenn ich auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen bin? Nach der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung in NRW sind die Unternehmen nicht verpflichtet, für ausreichenden Abstand zwischen den Passagieren zu sorgen.
Die Verbraucherzentrale NRW gibt einige Hinweise für die sichere Fahrt:
- Auf alternative Zeiten ausweichen: Wer die Möglichkeit hat, seine Arbeitszeiten flexibel zu verschieben, kann eine Verbindung früher oder später nehmen. Vielleicht ist der Andrang dort geringer.
- Upgrade möglich: Sollte der Zug sehr voll sein, kann ein Zusatzticket für die 1. Klasse sinnvoll sein. Dort gibt es oft mehr freie Plätze. Wer flexibel auf volle Züge reagieren können möchte, erwirbt am besten ein 4er-Zusatzticket. Aber Achtung: Das Ticket muss bereits vor dem Einstieg entwertet werden.
- Die gesamte Zuglänge zum Einstieg nutzen: Oft bildet sich eine Menschentraube an den Aufgängen vor den Einstiegen. Es empfiehlt sich daher die Spitze oder das Ende des Zuges für den Einstieg zu nutzen.
- Maskenpflicht beachten: Im gesamten Bahnhof und im Haltestellenbereich ist eine Mund-Nasebedeckung verpflichtend. An vielen Orten gilt diese Pflicht auch auf dem Bahnhofsvorplatz und im Umfeld des Bahnhofs. Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fällig werden.
- Verzicht auf Essen, Trinken und Rauchen: Wenn möglich sollte auf kürzeren Fahrten auf das Essen und Trinken verzichtet werden, da dabei der Mund-Nasenschutz abgenommen werden muss und der Schutz aufgehoben ist. Gleiches gilt für das Rauchen auf dem Bahnsteig. Die Raucherbereiche sind deshalb teilweise gesperrt.
- Abstand, trotz hoher Auslastung: In Zügen und Bussen galt schon immer die Regel, „Erst aussteigen lassen“ und das ist jetzt noch wichtiger. Denn auch bei hoher Auslastung gilt es, möglichst weiten Abstand zu anderen Fahrgästen zu halten. Daher sollten im Fahrzeug die Plätze neben anderen Reisenden auch frei bleiben, soweit das möglich ist.
Bei Schwierigkeiten mit Unternehmen des ÖPNV oder der Deutschen Bahn hilft die Schlichtungsstelle Nahverkehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.





