Dass zur Karnevalszeit in Köln besondere Umstände gelten, hat das Kölner Amtsgericht bestätigt. Dies wies eine Klage einer Kölnerin zurück, die im letzten Jahr beim Rosenmontagszug von zwei Schokoladenriegeln mitten ins Gesicht getroffen wurde und daraufhin von einer Karnevalsgesellschaft 1.500 Euro Schmerzensgeld forderte.
Zwar behauptete die Verletzte, kräftige Würfe mehrerer Gegenstände von den Prunkwagen herunter seien nicht üblich, doch der zuständige Richter war anderer Meinung. Das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges sei sozial üblich, allgemein anerkannt und erlaubt. Es entspreche einer langjährigen Tradition und werde von den Zuschauern erwartet. Weiterhin sei es völlig normal, dass mehrere Süßigkeiten gleichzeitig in die Richtung von Personen geworfen werden. Wer als Zuschauer an einem Rosenmontagszug teilnehme und sich in Wurfweite der Wagen stelle, müsse damit rechnen, bei mangelnder Aufmerksamkeit unerwartet auch von mehreren Gegenständen üblicher Größe getroffen zu werden.
Wer also kein Risiko eingehen will, sollte seine Aufmerksamkeit stets auf die Wagen richten, größeren Abstand halten oder ein Gebäude aufsuchen, wenn nicht sogar auf eine Teilnahme an den Umzügen ganz verzichten, rät das Amtsgericht Köln.
Augen auf wenn in Köln „d’r Zoch kütt“

Vorsicht Wurfmaterial: Besondere Aufmerksamkeit gilt beim Kölner Rosenmontagszug
Für unabhängigen Lokaljournalismus in Köln:
Hilf uns, auch in Zukunft unabhängig und frei berichten zu können.
koeln-magazin.de unterstützen
Newsletter abonnieren und gratis E-Book erhalten
- Regelmäßige Köln-Infos
- Events, Gewinnspiele & Hintergrund-Infos
- Jederzeit abbestellbar
- Als Dankeschön erhältst du ein gratis E-Book mit 5 Kölner Gerichten – auf Kölsch und Hochdeutsch
E-Mail-Adresse eingeben und immer auf dem Laufenden bleiben:




