Rechtzeitig vor dem Start in die Fünfte Jahreszeit in Köln informiert die Stadt Köln, dass aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl an Feierwilligen der Zugang zu Teilen der Altstadt und des Kwartier Latäng mittels Allgemeinverfügung beschränkt sein wird. Am 11. November 2021 sollen – Stand heute – nur noch Personen mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) Zugang zu diesen Bereichen erhalten.
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass die derzeitige Coronaschutzverordnung NRW nur bis zum 8. Oktober 2021 gilt, und dass es hinsichtlich des Umfangs der Einschränkungen – beispielsweise auf „3G+“ (geimpft, genesen, PCR-Test) – noch Anpassungen geben kann, falls der Gesetzgeber dies in der für den 11. November gültigen Coronaschutzverordnung NRW vorsieht. Die Stadt Köln erwartet nicht, dass der Gesetzgeber die Beschränkungen aufhebt.
Daher müssen alle Feierwilligen, die in diese Bereiche wollen, am 11. November 2021 einen entsprechenden Nachweis an den Zugangskontrollen vorweisen. Personen, die dies nicht können, so die Stadt, müssen abgewiesen werden. Auf einer Karte sind die Bereiche, für die die Zutrittsbeschränkung gilt, eingezeichnet.

Elfter im Elften: Zugangsbeschränkter 3G-Bereich in der Altstadt (Karte: Stadt Köln)
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass auch Schnelltests ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig sind. Selbsttests sind nicht ausreichend als Nachweis. Eine Immunisierung durch Impfung ist noch möglich, wenn die Erstimpfung spätestens am 6. Oktober 2021 und die Zweitimpfung am Ende des dreiwöchigen Mindestabstands erfolgen. Nach der anschließenden zweiwöchigen Immunisierung besteht der vollständige Impfschutz. Wer also unbeschwert und sicher feiern möchte, so die Stadt Köln, sollte die Chance noch nutzen.
Anwohner und Gewerbetreibende sind von der Beschränkung ausgenommen.





