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Konjunkturpaket für Köln

100,3 Millionen Euro für Köln aus dem Konjunkturprogramm des Bundes angekündigt

Stadt Köln verwendet Konjunkturpaket auch für Sanierung der Kölner Bildungseinrichtungen<br>Foto: Pixelio.de/Manfred Jahreis

Die Stadt Köln erwartet aus dem Konjunkturprogramm II insgesamt 100,3 Millionen Euro. Wie das Land heute mitteilte, werden nach einer Modellrechnung für die Verteilung der Mittel davon 72,6 Millionen Euro auf den Investitionsschwerpunkt Bildung und 27,7 Millionen Euro auf den Bereich Infrastruktur entfallen. Nach Aussage des Landesinnenministeriums, können die Gelder nach einer Vorgabe des Bundes allerdings nur in dem Maße ausgezahlt werden, wie sie in den Kommunen auch tatsächlich abfließen. Das heißt, dass Auszahlungen erst nach der Abwicklung der Aufträge möglich sind. Oberbürgermeister Fritz Schramma sieht darin Hürden für eine schnelle Abwicklung: „Diese Bedingung macht es den Kommunen nicht einfacher. Ich hätte mir gewünscht, wir würden im Sinne einer schnellen Konjunkturbelebung die Mittel frühzeitig erhalten und dann abrechnen.“
 
NRW erhält von den 10 Milliarden Euro Finanzhilfen des Bundes mit insgesamt 2,844 Milliarden Euro den größten Anteil. 965 Millionen Euro werden für die kommunale Infrastruktur bereitgestellt. Der überwiegende Teil in Höhe von 1,385 Milliarden Euro soll für Bildungseinrichtungen der Kommunen eingesetzt werden. 486 Millionen Euro werden direkt vom Land in die Sanierung der Hochschulen investiert, um deren Energiebilanz zu verbessern. Oberbürgermeister Schramma begrüßt außerordentlich den erheblichen Anteil der Finanzhilfen im Bildungsbereich, der auch zu seinen Schwerpunkten zählt: „Durch diese Festlegung werden sowohl die Universität Köln, bei der gestern eine gemeinsame Sitzung des Stadtvorstands u.a. zum Thema Konjunkturpaket stattfand, als auch die Stadt Köln nachhaltig profitieren, so dass der Bildungsstandort Köln insgesamt erheblich gestärkt wird.“

Vergabe für Aufträge wird erleichtert

Die Landesregierung beabsichtigt in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Bundesregierung eine Vereinfachung des Vergaberechts. Demnach können bis Ende 2010 die Städte und Gemeinden Bauleistungen bis 100.000 Euro Auftragswert freihändig vergeben und bis zu einer Million Euro beschränkt ausschreiben. Für Liefer- und Dienstleistungen soll bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro die Wahlmöglichkeit zwischen freihändiger Vergabe und beschränkter Ausschreibung bestehen.

Derzeit werden die Projektvorschläge der Dezernate zentral in der Kölner Finanzverwaltung zusammengestellt. Nach den heute bekanntgegebenen Regularien hat das Finanzdezernat alle Dezernenten aufgefordert, kurzfristig ihre Vorschläge auf die neuen Konditionen hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Klärungsbedarf besteht noch bei der Frage, was im Sinne des Fördergesetzes unter „zusätzlichen Investitionen“ konkret zu verstehen ist. Außerdem müssen die die Förderpunkte „Städtebau“ und „sonstige Infrastrukturmaßnahmen“ klarer gefasst werden.

Schramma: „Wir sind mit unseren Vorbereitungen weitgehend fertig. Sobald die noch offenen Fragen vom Land geklärt sind, wird die Liste unserer Maßnahmen bei der Kämmerei überprüft und der Politik vorgelegt.“

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