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Sicher feiern in Köln

Aktuelle Infos zum Sicherheitskonzept an den Karnevalstagen

Von Weiberfastnacht bis zum Aschermittwoch werden in Köln zahlreiche Menschen die fünfte Jahreszeit feiern – viele von ihnen auf Straßen und Plätzen überall in der Stadt. Foto: Hayit Medien/kk)

Seit 2024 beobachten Polizei und Ordnungsamt, dass sich die Jecken nicht mehr in dem Maße wie zuvor auf das Zülpicher Viertel konzentrieren. Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich die Altstadt und die Südstadt, vermehrt der Bereich um den Chlodwigplatz. Zum Schutz der Anwohner:innen wurde hier im Vergleich zum Elften im Elften nachgerüstet. So stehen nicht nur deutlich mehr Toiletten zur Verfügung, sondern auch Container, um Glas sicher und scherbenfrei entsorgen zu können. Damit die Stadtbahnen (15 und 16) möglichst ungehindert und durchgängig fahren können, werden die Schienen der KVB besonders geschützt und von Sicherheitskräften beobachtet. 

Fokus Jugendschutz 

Ein besonderes Augenmerk liegt auch in diesem Jahr wieder auf dem Jugendschutz. Betrunkene Jugendliche, die vom Ordnungsamt oder der Polizei aufgegriffen werden, werden dem Jugendamt übergeben. Mitarbeiter:innen des Jugendamtes betreuen die Jugendlichen und kontaktieren gegebenenfalls die Eltern, damit die Jugendlichen abgeholt werden können.

Zum Jugendschutz suchen Mitarbeiter:innen von Ordnungs- und Jugendamt bereits vor Weiberfastnacht Kioskbesitzer:innen und Gewerbetreibende auf, um auf die Kampagne „Keine Kurzen für Kurze“ aufmerksam zu machen. Seit mehr als 20 Jahren erinnern Plakate und Aufkleber an das Alkohol-Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche. Jugendliche unter 16 Jahre dürfen keinen Alkohol mitführen. Ab 16 Jahren sind Bier, Wein und Sekt erlaubt, höherprozentige Getränke nicht. 

An Weiberfastnacht von 10 bis 20 Uhr und am Rosenmontag von 12 bis 20 Uhr sind in der Altstadt im Bereich Dom, Hauptbahnhof und Rheingarten, im Kwartier Latäng und auf der Uni-Wiese insgesamt 26 Streetworker:innen unterwegs. Zu erkennen sind sie an ihren grünen Jacken mit der Aufschrift „Streetwork Köln“. Die Streetworker:innen sind ansprechbar für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Unterstützung benötigen. Sie sprechen Arabisch, Französisch und Englisch. Im Zülpicher Viertel erreicht man die Streetworker:innen unter 0173/887 34 80 und in der Altstadt unter 0152/54 54 79 86. Für alle übergeordneten Fragestellungen erreicht man die Koordination Streetwork unter 0152/54 58 86 30.

Hilfe für Betroffene von sexualisierter Gewalt im öffentlichen Raum 

Jegliche Form von sexualisierter Gewalt wird nicht toleriert und ist strafbar. Bei akuter Bedrohung ist immer die Notrufnummer 110 der Polizei anzurufen. Auch beim Verdacht, Opfer einer Straftat mit K.O.-Tropfen geworden zu sein, ist es wichtig, sofort zu handeln: K.O.-Tropfen sind nur kurzzeitig im Blut und im Urin nachweisbar. Daher sollte umgehend die Polizei aufgesucht werden. 

Karneval sind wieder Beraterinnen von Edelgard, der Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt, im Einsatz. Weiberfastnacht und Rosenmontag sind drei mobile Teams von 10 bis 20 Uhr in zwei Schichten in den Bereichen Aachener Weiher/Uniwiese, Zülpicher Platz/Barbarossaplatz und in der Südstadt/Severinsviertel unterwegs. Zusätzlich ist die Telefonzentrale unter 0221/221-27777 und die Hauptbase am Salierring 42 Weiberfastnacht von 10 bis 1 Uhr, Freitag von 13 bis 21 Uhr, Samstag und Sonntag von 13 bis 23 Uhr besetzt. Samstag sind außerdem zwei mobile Teams von 13 bis 18 Uhr im Bereich Zülpicher Platz/Barbarossaplatz und in der Südstadt/Severinsviertel unterwegs. Weitere Anlaufstellen sind das Jugendbüro am Heumarkt, der Bereich des Ordnungsamtes auf dem Rathenauplatz sowie die SkF-Zentrale am Mauritiussteinweg.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung unterstützen die Mitarbeiterinnen Betroffene – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.

Zugangsbegrenzung, Spraßensperrungen und Glasverbot im „Kwartier Latäng“ 

Die Stadt Köln wird das Viertel wie bereits in den vergangenen Jahren absperren. Ein zentraler Hauptzugang befindet sich an der Ecke Zülpicher Straße/Zülpicher Wall. Zwei weitere gibt es im Bereich Roonstraße/Ecke Beethovenstraße sowie an der Ecke Kyffhäuserstraße/Barbarossaplatz. Alle weiteren Zugänge und auch die Heinsbergstraße werden gesperrt. Für Anwohner:innen, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte sowie Karteninhaber:innen von geschlossenen Gesellschaften wird es separate Eingänge geben. 

Anwohner:innen erhalten mit einem Ausweisdokument an allen Sperren Zugang. Ihnen wird aber empfohlen, den Zugang aus Richtung Unimensa zu meiden. Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten können im Vorfeld Armbändchen erhalten, mit denen ein Zugang ins Veedel auch bei geschlossenen Sperren sichergestellt ist. 

Im Kwartier Latäng gilt ein Glasverbot. Flaschen oder andere Behältnisse aus Glas dürfen an Weiberfastnacht von 8 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag, Karnevalsfreitag von 15 Uhr bis Samstag um 8 Uhr sowie Samstag von 12 Uhr bis Sonntag um 8 Uhr nicht mitgebracht werden. Rosenmontag gilt das Glasverbot von 15 Uhr bis 8 Uhr am Dienstag. Flascheninhalte können an den Sperren in Plastikbehältnisse umgefüllt werden. Nicht erlaubt ist zudem die Mitnahme von Musikboxen und sperrigen Gegenständen wie Handkarren.

Für den Fall, dass zu viele Feiernde die Zülpicher Straße ansteuern sollten, hat die Stadt Köln auf der nahegelegenen Uniwiese eine Ausgleichsfläche eingerichtet, die Teil des Sperr- und Sicherheitskonzeptes zur Abwehr von Gefahren ist. Die Fläche wurde im Vergleich zum Elften im Elften noch einmal verkleinert und dient lediglich als Transitfläche. Es gibt dort weder Musik noch Alkohol.

Viele Straßen im Viertel werden für den Autoverkehr gesperrt. Autofahrer:innen sollten den gesamten Innenstadtbereich weiträumig umfahren beziehungsweise P+R-Plätze anfahren und den ÖPNV nutzen. 

Drohnen sind nicht erlaubt

An Weiberfastnacht und Rosenmontag ist das Mitführen von Drohnen und zugehörigen Fernbedienungen in der Zeit von 6 bis 2 Uhr des Folgetages in der Altstadt Nord, in der Altstadt Süd und im Zülpicher Viertel nicht erlaubt. Genehmigt werden Drohnenflüge ausschließlich für sicherheitsrelevante Zwecke oder nach Antrag für die aktuelle Berichterstattung von Medienvertreter:innen.

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