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Stadt prüft eigene Ausnahmeregelung für Public Viewing

Land soll mit landeseinheitlicher Regelung Basis schaffen

Public Viewing-Möglichkeiten zur Fußball-EM

Die Stadt Köln prüft, ob auf kommunaler Ebene eine rechtlich abgesicherte Ausnahmegenehmigung für eine Public-Viewing-Fläche im linksrheinischen Innenstadtbereich möglich ist. Der Sportausschuss des Rates hatte einen entsprechenden Auftrag an die Verwaltung erteilt.

Stadtdirektor Guido Kahlen erklärte heute zu den Chancen von städtischen Sondergenehmigungen zur Fußball-Europameisterschaft 2008: „Wer Public Viewing in der Kölner Altstadt möchte, muss das Land davon überzeugen, wie bei der WM die Lärmgrenzwerte anzuheben und damit den Städten eine entsprechende Rechtssicherheit verschaffen. Der zuständige Abteilungsleiter beim Landesinnenministerium hat noch in einem Gespräch im Dezember 2007 erklärt, dass die derzeitige Rechtslage keine Chance für eine immissionsschutzrechtliche Erlaubnis für Public-Viewing-Veranstaltungen in Innenstädten bietet. Wir prüfen jetzt, ob auf dieser Basis überhaupt Chancen für eine eventuelle kommunale Ausnahmegenehmigung bestehen. Bereits jetzt liegen der Verwaltung mehrere Schreiben von Rechtsanwälten vor, die eine gerichtliche Prüfung jeder Ausnahmegenehmigung für eine Public-Viewing-Zone in der Kölner Altstadt ankündigen. Ein Kölner Alleingang ohne eine landesweite Regelung wäre nach bisherigem Kenntnisstand ohne Chancen.“

Zur Fußball-Weltmeisterschaft hatte das Land NRW das Landesimmissionsschutzgesetz kurzfristig geändert und damit in allen Städten innerstädtische Public-Viewing-Flächen ermöglicht. Diese Regelung trat Ende 2006 außer Kraft.

Problematisch ist der späte Anpfiff von insgesamt 19 von 31 Europameisterschafts-Spielen. Sie beginnen erst um 20:45 Uhr und fallen ab der 60. Minute in die besonders schutzwürdige Nachtruhezeit.

Parallel zu dieser Prüfung hat das Sportdezernat in den vergangenen Tagen Gespräche mit den Sicherheitsbehörden geführt. Danach wäre unter Einhaltung der Fluchtmöglichkeiten und bei einer Befestigung der Oberfläche des Barmer Viertels eine Nutzung des Geländes für maximal 20.000 Personen ohne Beeinträchtigung der anliegenden Hauptverkehrsstraßen möglich.

Quelle: Stadt Köln

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