Um den Karnevalsumzügen freie Fahrt zu ermöglichen, wird der Verkehrsdienst des Ordnungsamtes der Stadt Köln wie in jedem Jahr falsch geparkte Fahrzeuge entlang der Zugstrecken entfernen.
Abgeschleppt wird auf den Zugstrecken des Geisterzuges (21. Februar), der Schull- und Veedelszöch (22. Februar), des Porzer Karnevalszuges (22. Februar), des Rosenmontagszuges (23. Februar) und diverser anderer Stadtteilzüge. Dies gilt ebenfalls für die jeweiligen Aufstellungs- und Auflösungsbereiche der Züge. Autofahrer sollten sich daher unbedingt an die aufgestellten Beschilderungen halten, die spätestens ab dem 16. Februar die vom Parkverbot betroffenen Bereiche ausweisen. Wer über die Karnevalszeit nicht zu Hause ist, sollte sich beim Abstellen des Wagens zu vergewissern, dass das Fahrzeug abseits der Zugwege geparkt ist.
Der Verkehrsdienst wird wie in jedem Jahr circa sechs bis sieben Stunden vor Abmarsch des jeweiligen Zuges unterwegs sein und kontrollieren. Zunächst wird der Halter eines falsch geparkten Fahrzeuges ermittelt. Sofern er in unmittelbarer Nähe wohnt, versuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrsdienstes, ihn zu erreichen, damit er sein Fahrzeug umparken kann. Andernfalls muss das Fahrzeug abgeschleppt werden.
Parkalternativen bieten sich in den Parkhäusern an den Ringen, im Rheinauhafen, an der Lanxess-Arena und auf den Park-and-ride-Plätzen wie zum Beispiel auf dem Parkplatz Neusser Straße am Mauenheimer Gürtel/Niehler Gürtel.
Straßenräumung für die Kölner Karnevalsumzüge

Umzugswagen und feiernde Jecken am straßenrand brauchen viel Platz<br>Foto:Koelntourismus.de
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