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Tipp: So treten Sie in Köln aus der Kirche aus

Tendenz stark steigend: Immer mehr KölnerInnen wenden sich von den Kirchen ab.

Steigend: Kirchenaustritte in Köln

Viele KölnerInnen wollen aus der Kirche austreten (Foto: Koeln-Magazin.de)

In Köln treten durchschnittlich etwas mehr als 500 Menschen monatlich aus der Kirche aus. Seit Anfang 2021 ist allerdings in Köln die Zahl derer, die nichts mehr mit den Amtskirchen zu tun haben möchten, enorm gestiegen.

Ein Kirchenaustritt ist ein formaler Akt, der eigentlich ganz einfach sein könnte. Im Grunde ist er auch einfach, trotzdem hat der Staat einige (unnötige) Hürden aufgebaut.

Man muss seine Austrittserklärung vor dem Amtsgericht abgeben. Dabei ist der erste Wohnsitz für das zuständige Amtsgericht notwendig. Wenn man also in Köln seinen ersten Wohnsitz hat, dann muss man die Erklärung beim Amtsgericht Köln abgeben.

KölnerInnen, die sich im Moment nicht Köln aufhalten, können auch bei einer Notarin oder einem Notar die entsprechende Erklärung abgeben. Die Notariate leiten dann die notwendigen Erklärungen an das zuständige Amtsgericht weiter.

Persönliche Anwesenheit ist Pflicht

Digitalisierung hin oder her: So etwas kennen die Gerichte im Jahr 2021 noch nicht so richtig. Man muss zwingend persönlich im Amtsgericht Köln erscheinen (Kirchenaustrittsgesetz NRW). Wichtig zu wissen: Das entsprechende Dienstgebäude befindet sich nicht in der Luxemburger Straße sondern:

am Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln.

Ohne Termin beim Amtsgericht Köln geht es allerdings nicht. Man muss sich zwingend anmelden und einzig über den folgenden Link einen Termin vereinbaren:

www.ag-koeln.nrw.de/behoerde/Terminbuchung

Mitzubringen sind ein Bundespersonalausweis (bzw. ein Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebestätigung) sowie – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen – die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil.

Erst zahlen, dann austreten

Der Kosten für den Kirchenaustritt betragen 30 Euro. Dieser Betrag muss vorher an der Zahlstelle (früher Gerichtskasse) des Amtsgerichtes im Erdgeschoss, Zimmer 2, entrichtet werden. Eine Zahlung per EC-Karte ist nicht möglich.

Nach erfolgter Zahlung kann man dann den Kirchenaustritt in Zimmer 47 beurkunden lassen.

Das Gerichtsgebäude am Reichenspergerplatz 1 ist mit der Buslinie 140 sowie den KVB-Linien 5, 16 und 18 (Haltestelle Reichenspergerplatz) zu erreichen.

Die Austrittszahlen haben sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt (Quelle Amtsgericht Köln):
2020: 6.960
2019: 10.073
2018: 7.618
2017: 6.174
2016: 5.759

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