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Wie man’s an Silvester „richtig“ krachen lässt

Verbraucherzentrale NRW warnt vor nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern

Die Verbraucherzentrale NRW gibt nützliche Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern<br>Foto: pixelio/Valrosine

Silvester nur die Sektkorken knallen lassen ohne Kracher und Raketen? „Auf das sprühende Spektakel zu verzichten, wäre mal eine umweltfreundliche Variante ins neue Jahr zu rutschen“, meint dazu die Verbraucherzentrale NRW: „Die Umweltbelastungen durch freigesetzte Schadstoffe nach dem Zündeln sind nach Aussage des Umweltbundesamtes jedoch erträglich. Schlimmer ist der durch die Knallerei erzeugte Lärm.“ Doch von der ohrenbetäubenden Wirkung werden sich eifrige Feuerteufel auch in diesem Jahr nicht abschrecken lassen. Die Fachkreise gehen davon aus, dass wieder Böller für rund 100 Millionen Euro in der Neujahrsnacht  in der Luft verpuffen. Deren Verkauf ist offiziell in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember 2008 erlaubt. Die Verbraucherzentrale hat neben dem obligatorischen Eimer Wasser noch weitere Tipps für sachgerechtes Abfackeln parat:

Nur zugelassene Ware kaufen: Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen werden. Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass man mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann.

Auf Kennzeichnungsnummer achten: Kleinstfeuerwerk der Klasse P I ist weniger gefährlich. Raketen und Böller mit der Bezeichnung P II dürfen nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben und im Freien abgebrannt werden. Von Feuerwerkskörpern ohne amtliche Prüfnummer sollte man die Finger lassen. Diese Waren entsprechen in der Regel nicht dem deutschen Sicherheitsstandard.

Böller und Raketen aus dem Ausland sind oft illegale Ware: Viele ungeprüfte Feuerwerkskörper werden aus dem Ausland mitgebracht und landen auf Trödelmärkten bzw. auch im Handel. Diese nicht zugelassenen Waren stammen aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden und entsprechen oftmals nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen. Es fehlen Zulassungsnummer und Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Ungeprüfte Kracher und Raketen sind in ihrer Wirkung unberechenbar. Sie haben oft eine höhere Sprengkraft und lösen häufiger Fehlzündungen aus.

Bedienungsanleitung unbedingt befolgen: Auch bei zugelassenen Feuerwerkskörpern sollten die Hinweise der Gebrauchsanweisung vorher beachtet werden. Zur Sicherheit beim Abfackeln einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten. Auf keinen Fall sollte an den Knallern vor dem Abbrennen gebastelt werden. Blindgänger dürfen nicht ein zweites Mal gezündet, sondern sollten stattdessen mit Wasser übergossen und anschließend entsorgt werden. Raketen beim Zünden nie in der Hand halten. Kinder sind unbedingt von Feuerwerkskörpern fernzuhalten.

Bei Unfällen Versicherung einschalten: Wenn Feuerteufel trotzdem durch unsachgemäßen Umgang mit Böllern und Raketen bleibende gesundheitliche Blessuren davontragen, zahlt deren private Unfallversicherung. Schäden weiterer Personen deckt dagegen die Privathaftpflicht der Verursacher ab. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Für Brandschäden an der Inneneinrichtung kommt die Hausratversicherung auf. Schäden am Auto sind durch die Teilkaskoversicherung des Halters abgedeckt – ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Besondere Haftung bei Kindern berücksichtigen: Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie angerichtet haben. Was viele Eltern jedoch nicht wissen: Nur wenn sie beim Zündeln mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, gleicht die Familien-Haftpflichtversicherung etwaige Schäden anderer Personen aus.

Weitere Informationen zu Gefahren und Schadensregulierungen beim Feuerwerken gibt’s in der Beratungsstelle Köln der Verbraucherzentrale NRW.

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