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Start von Google Street View in Köln

Anträge zur Unkenntlichmachung sind aber weiterhin möglich - bei der Stadt Köln oder direkt bei Google

So sieht das Kölner Panorama bei Streetview aus (Foto: Google)

Gestern hat das Unternehmen Google seinen Dienst „Street View“ für die 20 größten Städte Deutschlands gestartet. Damit werden auch die Straßenzüge Kölns weltweit im Internet verfügbar sein. Die Stadt Köln geht davon aus, dass Google alle bis zum 15. Oktober 2010 vor Veröffentlichung eingegangenen, sogenannten „Vorabwidersprüche“ bearbeitet und berücksichtigt hat.


Mit diesen Widersprüchen hatte das Unternehmen Mietern und Wohnungseigentümern die Möglichkeit eingeräumt, die Aufnahme ihrer Häuser löschen zu lassen. Google Deutschland hatte bundesweit zugesichert, „Street View“ in Deutschland erst zu starten, wenn alle von Eigentümern und Mietern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt seien.

„Die Information und Unterstützung der Stadt Köln bei der Möglichkeit des Widerspruchs wurde von den Bürgern rege angenommen“, resümiert Stadtdirektor Guido Kahlen. Allein über die in den Bürgerämtern ausliegenden Sammelwiderspruchslisten wurden bis zum Stichtag 15. Oktober 2010 über 2600 Widersprüche weitergeleitet. Daneben hat die Stadt auf ihren Internetseiten Musterwidersprüche zum Herunterladen bereitgestellt, die auf Wunsch in den Bürgerämtern auch in Papierform ausgehändigt wurden.

Stadtdirektor Kahlen weist darauf hin, dass alle Bürger auch nach dem Start von Google Street View im Internet weiterhin bei Google Widerspruch einlegen und Fotos melden können, damit Häuser nachträglich unkenntlich gemacht werden. Für die Einlegung des Widerspruchs stehen künftig die folgenden Wege zur Verfügung: Der Widerspruch kann individuell schriftlich (per E-Mail oder mit normalem Brief) eingelegt werden. Hierzu stellt die Stadt Köln auf Ihrer Homepage unter der Rubrik „Bürgerservice“ weiterhin Musterwidersprüche zum Download zur Verfügung.

Der Widerspruch kann aber auch online unter Nutzung der von Google bereitgestellten technischen Möglichkeiten erhoben werden. Hierzu kann der Mieter oder Eigentümer die Ansicht seines Hauses in Street View aufrufen. In dieser Ansicht bietet Google links unten am Bildrand den Link „Ein Problem melden“ an. Ein Klick darauf, und der Anwender kann seinen Antrag auf Unkenntlichmachung formulieren und abschicken.

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