Bewohnerparken in Köln
Eine Beschlussvorlage für die Sitzung des Stadtrates am 7. September 2023, die jetzt in den Gremienlauf geht, schlägt eine Anpassung der bisherigen Kosten der Bewohnerparkausweise vor. Dabei soll zukünftig die Gebührenhöhe nach der in Anspruch genommenen öffentlichen Parkfläche (Fahrzeuglänge) berechnet werden. Die Gebühr wird – frühestens ab 1. Januar 2024 – regulär zwischen 330 und 390 Euro im Jahr betragen.
Die Mehreinnahmen fließen in den Gesamthaushalt. Es ist geplant, dass diese im Rahmen der Haushaltsplanung vornehmlich für Projekte zur Förderung der Mobilitätswende genutzt werden. Oberbürgermeisterin Henriette Reker: „Die bisherigen Gebühren für das Bewohnerparken sind angesichts des knappen öffentlichen Raums nicht mehr zeitgemäß, zumal Inhaber:innen eines Bewohnerparkausweises für nur 30 Euro pro Jahr mehrheitlich dort parken können, wo andere ein Parkticket ziehen müssen. Die neue Gebührenordnung ist also einerseits gerechter und dient andererseits unserem Ziel, die knappen öffentlichen Flächen der Stadt Köln zu schonen. Wir erhoffen uns, dadurch die Zahl der Autos in Köln zu reduzieren.“
Beitrag für eine lebenswerte Metropole
Die neue Bewohnerparkgebühr soll einen Beitrag dazu leisten, dass sich der Parkdruck im öffentlichen Raum verringert. Zum einen werden private Kfz-Stellplätze und Garagen wieder verstärkt zum Parken des eigenen Autos genutzt und zum anderen regt es zum Nachdenken an, ob sich das vielleicht nur sporadisch genutzte Auto noch rechnet. Überdies soll die Einführung dieser Gebühr Anreize schaffen, nach Möglichkeit auf umweltfreundliche Alternativen wie den ÖPNV, das Rad oder auf Angebote des Autoteilens wie Carsharing umzusteigen, vielleicht ein kleineres Auto in Erwägung zu ziehen und die Qualität des öffentlichen Raumes zu verbessern.
Parkräume besser nutzen
Darüber hinaus soll ein Konzept erarbeitet werden, wie das Bewohnerparken auf städtische Parkbauten ausgeweitet werden kann. Anhand zweier städtischer Parkbauten soll exemplarisch ein konkretes Betriebskonzept aufgestellt und den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Zusätzlich ist zu überprüfen, ob auch Schul- und Supermarktparkplätze für das Bewohnerparken geöffnet werden können.
Neues Gebührensystem
Bisher wurde in den derzeit 47 Bewohnerparkgebieten lediglich der Verwaltungsaufwand, also eine Bearbeitungsgebühr zur Ausstellung des Bewohnerparkausweises von 30 Euro pro Jahr fällig; das Parken an sich war kostenlos. Eine veränderte Landesgesetzgebung ermöglicht nun den Kommunen auch das Parken mit Gebühren zu belegen und die Höhe der Bewohnerparkgebühren selbst festzulegen. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Köln nun Gebrauch.
Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und dem Merkmal „G“ sowie Inhaber*innen einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen („orangefarbener Parkausweis“) gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis) erhalten eine Gebührenermäßigung von 80 Prozent. Personen mit einer Behinderung, bei denen die Voraussetzungen für das Merkmal „aG“ vorliegen, können durch das Amt für öffentliche Ordnung eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung erhalten. Ebenfalls erhalten Inhaber*innen des „KölnPass“ eine Gebührenermäßigung von 75 Prozent der jeweils maßgebenden Gebührenhöhe der entsprechenden Fahrzeuggröße. Die nach § 46 StVO erteilten Ausnahmegenehmigungen (Parkerleichterungen für Handwerker*innen, Hebammen, Pflegedienste, Ärzt*innen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen) sind von der Gebührenanpassung nicht betroffen.
Keine Bewohnerparkausweise für übergroße Fahrzeuge
Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 5.600 Millimeter erhalten künftig keine Bewohnerparkausweise mehr. Fahrzeuge mit solchen Ausmaßen, die auf öffentlichen Stellplätzen abgestellt werden, ragen oft entweder in die Fahrbahn hinein oder schränken die Bewegungsfreiheit auf Gehwegen ein. Sie führen zu negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
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