Zur aktuellen Lage: Mit Stand Dienstag, den 7. April 2020 um 16 Uhr gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 1.839. (Vortag 1.792) bestätigten Corona-Virus-Fall.
145 Corona-Patienten (Vortag 142) befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 71 (Vortag 72) auf der Intensivstation. 938 Kölnerinnen und Kölner konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden. Damit sind noch 867 Kölnerinnen und Kölner am Corona-Virus erkrankt.
Seit gestern Nachmittag ist dem Gesundheitsamt leider eine weitere verstorbene Person, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, gemeldet worden. Dabei handelt es sich um einen 82-jährigen Kölner mit mehreren Vorerkrankungen. Bislang sind damit 34 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gestorben.
Für alle Kölnerinnen und Kölner gilt weiterhin: Kein physischer Kontakt zu anderen Menschen – ob im Freien oder in geschlossenen Räumen – ist der beste Schutz vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus und trägt dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen sowie eine Ausbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen. Die Stadt Köln hat daher eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um diesen Personenkreis besonders zu schützen.
Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung
Seit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung am 23. März 2020 wurden bislang gegen 709 Einzelpersonen Verfahren eingeleitet wegen Verstößen gegen das Ansammlungs- beziehungsweise Kontaktverbot.
Ausweitung der häuslichen Versorgung
Um pflegebedürftigen Menschen zu helfen und ihnen mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung zu ermöglichen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bezüglich der Ausdehnung der Angebote zur Unterstützung der häuslichen Versorgung per Erlass folgende Regelung für alle Anbieter von anerkannten Unterstützungsangeboten im Alltag (nach AnFöVO) getroffen:
Alle bereits ausgesprochenen Anerkennungen werden hiermit auf hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen und individuelle Hilfen im Alltag außerhalb der Wohnung der Nutzer erweitert. Hierunter fallen Leistungen, die „bis zur Haustür“ erbracht werden – ohne zwingenden direkten persönlichen Kontakt beziehungsweise unter Wahrung eines Abstands von mindestens ein bis zwei Metern.
Diese Erweiterung gilt zunächst bis zum 30. September 2020.
Zu den Leistungen „bis zur Haustür“ zählen insbesondere:
- Einkäufe/Besorgungen von Waren des täglichen Bedarfs
- Erledigung von Wäsche beziehungsweise Holen und Bringen gereinigter Wäsche von oder zur Reinigung
- Anlieferung von Speisen
- Übernahme von Botengängen (Apotheke, Post, etc.)
- Organisation und Erledigung von Behördengängen/-angelegenheiten
- Organisation erforderlicher Arztbesuche
- Telefonische Kontaktaufnahme, Gespräche und Beratung
Keine Osterfeuer
Nach der Coronaschutz-Verordnung sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt. Daher dürfen in diesem Jahr auch Osterfeuer nicht stattfinden.
Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Servicerufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar.
Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten.
(Dieser Beitrag wurde am 07.04.2020 um 17:00 Uhr aktualisiert.)