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Corona-Virus: Neu-Infizierte kamen aus Risikogebieten

Update: 180. bestätigter Fall in Köln. Stand Samstag, 14.03.2020, 17 Uhr.

Corona Virus in Köln

(Foto: iXimus / Pixabay)

Zur aktuellen Lage nimmt die Stadt Köln wie folgt Stellung: Mit Stand heute, Samstag, 14. März 2020, 10 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 154. bestätigten Corona-Virus-Fall. Sechs dieser Infizierten befinden sich derzeit in stationärer Quarantäne.

Viele Neu-Infizierte kamen aus ausländischen Risikogebieten. Das Gesundheitsamt ruft Menschen, die aus einem Gebiet mit erhöhtem Corona-Risiko – dazu gehören Italien, Iran, Provinz Hubei in China, Provinz Gyeongsangbuk-do in Südkorea, Region Grand Est in Frankreich, Tirol und Madrid – nach Köln kommen, daher dringend auf, sich freiwillig für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

In dem von der Stadt Köln, der Universitätsklinik Köln und der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Infektionsschutzzentrum wurden gestern 280 Personen beraten und 220 getestet. Die Stadt bereitet derzeit die Einrichtung eines weiteren, rechtsrheinischen Infektionsschutzzentrums, in dem Patienten beraten und getestet werden können.

Zur Stunde tagt der Krisenstab der Stadt Köln und berät über das Verfahren für eine Notbetreuung von Schul- und Kindergartenkindern, deren Eltern in kritischen Infrastrukturen arbeiten und kein anderweitiges Betreuungsangebot organisieren können. Die Stadt Köln wird kurzfristig über das weitere Prozedere informieren.

Das Gesundheitsamt ruft erneut dazu auf, soziale Kontakte auf das Nötigste zu beschränken. Dies trägt wesentlich dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen und einer Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Generelle Handlungsempfehlungen:

Das Gesundheitsamt der Stadt Köln empfiehlt, sich an die Hygienemaßnahmen zu halten, die auch vor einer Influenza-Infektion schützen: Dazu gehören kein Händegeben, regelmäßiges Händewaschen mit ausreichend Wasser und Seife, nicht mit den Händen ins Gesicht fassen.

Die Stadt Köln hat ein Bürgertelefon eingerichtet: 0221/221-33500. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und am kommenden Wochenende von 9 bis 15 Uhr erreichbar. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger mit konkreten Fragen zum Corona-Virus informieren.

Weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.stadt-koeln.de/corona-virus. Hier hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten.

UPDATE 17.00 Uhr:

Corona-Virus: Neue Regelungen für Veranstaltungen
Stadt bietet Notbetreuung nur für Kinder „unentbehrlicher Schlüsselpersonen“ an

Der Krisenstab der Stadt Köln hat am heutigen Samstag, 14. März 2020, die Regelungen für die Umsetzung der verschiedenen Landeserlasse beschlossen, wonach ab Montag, 16. März 2020, sowohl alle Kölner Schulen als auch alle Kindertagesstätten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zunächst bis zum 19. April 2020 geschlossen sind.

Ausschließlich für Kinder (im Kita-Alter sowie der Klassen 1 bis 6) von Eltern, die „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind und während des gesamten Zeitraums kein anderweitiges Betreuungsangebot organisieren können, bietet die Stadt Köln eine Notbetreuung an. Es wird sichergestellt, dass die Betreuung in der Schule zu den üblichen Unterrichtszeiten und den Zeiten der OGS Betreuung erfolgt.

Für den kommenden Montag und Dienstag, 16. und 17. März 2020, hat das Land eine Übergangszeit für die Eltern eingerichtet, die keine Möglichkeit haben, ihre Kinder zu betreuen. Die Schulen werden an diesen beiden Tagen keinen Unterricht anbieten, stellen aber Betreuungspersonen bereit. Diese Übergangsregelung gilt auch für die Kindertageseinrichtungen. An den beiden Tagen werden die Ausnahmeanträge entgegengenommen, die der vom Land definierte Personenkreis der „unentbehrlichen Schlüsselpersonen“ einreichen kann.

„Unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern „unentbehrlicher Schlüsselpersonen“ ist durch eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten nachzuweisen. Die Stadt Köln stellt das Formular für die Arbeitgeberbescheinigung im Laufe des heutigen Samstag, 14. März 2020, unter www.stadt-koeln.de/agbescheinigung zum Herunterladen bereit. Die Bescheinigung ist bis spätestens Dienstag, 17. März, in der Schule beziehungsweise Kita abzugeben. Die Eltern werden dann informiert, ob für ihr Kind das Angebot der Notbetreuung gilt.

Das Gesundheitsamt appelliert an alle Eltern, ihre Kinder nicht durch die Großeltern betreuen zu lassen, da ältere Menschen ebenso wie Menschen mit einer Vorerkrankung zu der Zielgruppe gehören, die ganz besonders vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geschützt werden muss.

Verbot von Veranstaltungen
In seiner heutigen Sitzung hat sich der Krisenstab der Stadt Köln auch mit der Umsetzung des gestrigen Erlasses des Landes NRW zur Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land hat die Kommunen angewiesen, auch Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmerzahl unter 1.000 Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.

Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Köln ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 10. April 2020 jegliche Veranstaltung im Kölner Stadtgebiet. Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften.

Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.

Ebenfalls bis einschließlich 10. April 2020 sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt.

Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten.
Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich.
Von der Schließung sind neben den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen.

Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes sind zur Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus „massive Anstrengungen auf allen Ebenen desÖffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich“. Damit sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit verbunden. Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Die Zahl der Infizierten steigt auch in Köln stetig an, aktuell gibt es 180 Fälle.

https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/familie-kinder/betreuung/informationen-zum-umgang-mit-dem-corona-virus-kindertageseinrichtungen

https://www.stadt-koeln.de/agbescheinigung

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