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Corona-Virus: Noch 130 Erkrankte in Köln

100 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen die Mund-Nasen-Bedeckung-Verpflichtung

(Foto: Pixabay)

Am Montag, 4. Mai 2020, 15.30 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 2.330. (Vortag: 2.325) bestätigten Corona-Virus-Fall. 68 (Vortag: 67) Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 51 (Vortag: 49) auf der Intensivstation. 2.108 (Vortag: 2.098) Kölnerinnen und Kölner konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell sind 130 Kölnerinnen und Kölner am Corona-Virus erkrankt.

Dem Gesundheitsamt wurde kein weiterer Todesfall gemeldet. Damit sind bislang 92 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben.

Für alle Kölnerinnen und Kölner gilt weiterhin: Kein physischer Kontakt zu anderen Menschen – ob im Freien oder in geschlossenen Räumen – ist der beste Schutz vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus und trägt dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen sowie eine Ausbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen.

Seit 27. April 2020 ist Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht

Seit Montag, 27. April 2020, gilt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, im ÖPNV und beim Einkaufen – auch auf Wochenmärkten – eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden ab sofort mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet. Die Stadt Köln bittet die Bürgerinnen und Bürger, auch bei Behördengängen Mund und Nase zu bedecken.

Museen ab 5. Mai wieder geöffnet

Die städtischen Museen öffnen am Dienstag, 5. Mai 2020, wieder für Besucherinnen und Besucher. Eine Ausnahme bilden die Museen im Kulturzentrum am Neumarkt, die erst öffnen können, wenn das dort eingerichtete Infektionsschutzzentrum den Komplex verlassen hat. Das Römisch-Germanische Museum im Belgischen Haus kann erst am Freitag, 8. Mai 2020, öffnen, da die Besucherführung in diesem Gebäude besondere Schutzmaßnahmen erfordert.

Mit dem Gesundheitsamt wurden für alle Museen strenge Hygiene- und Schutzregelungen abgestimmt. Dazu gehört, dass Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und den vorgeschriebenen Mindestabstand zu anderen Personen einhalten müssen. Informationen zum Angebot der Museen erhalten Interessierte unter www.museen.koeln.

Ab 7. Mai öffnen die städtischen Gärten und der Tierpark Lindenthal wieder

Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, öffnen der Tierpark Lindenthal, der Botanische Garten, Finkens Garten und der Forstbotanische Garten wieder ihre Tore. Besucherinnen und Besucher werden dringend gebeten, auch dort die Abstandsregeln unbedingt einzuhalten. Wegen des zu erwartenden hohen Andrangs wird empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ferner rät die Stadt, die Grünanlagen an Werktagen zu besuchen, da sonntags mit den meisten Besucherinnen und Besuchern zu rechnen ist. Aus Sicherheitsgründen wird der Zugang zu den Anlagen eventuell eingeschränkt und entsprechend kontrolliert.

Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung

In der vergangenen Woche, vom 27. April bis 3. Mai 2020, hat das Ordnungsamt der Stadt Köln 350 Verfahren eingeleitet wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung (Vorwoche: 528 Verstöße), darunter waren 244 Verstöße gegen das Kontaktverbot und 33 Verstöße gegen Abstands- und Hygieneregeln im Einzelhandel.

Alle wichtigen Informationen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Servicerufnummer 0221/221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, am Wochenende von 10 bis 17 Uhr.

Die Stadtverwaltung weitet derzeit schrittweise ihr Serviceangebot wieder aus und öffnet die Dienststellen für einen termingesteuerten Publikumsbetrieb. Einen aktuellen Überblick über das Angebot gibt es unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/eingeschraenkte-erreichbarkeit-der-stadtverwaltung

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