Seit gestern, Montag, den 1. November 2010, hat bundesweit der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen Neuerungen versehen. So vereint der neue Personalausweis die bisherige Ausweisfunktion mit einer Speicherung der persönlichen Daten auf einem Chip. Ein biometrisches Foto und die optionale Speicherung von Fingerabdrücken sowie die Vorbereitung für die elektronische Unterschrift sind weitere Neuerungen.
Zudem kann der neue Personalausweis als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden. So kann man sich künftig beispielsweise auch bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen. Wer diese Funktion nicht nutzen möchte, kann diese jederzeit, auch bei der Abholung des Ausweises, im Bürgeramt gebührenfrei deaktivieren lassen. Für eine spätere Aktivierung werden dann Gebühren in Höhe von sechs Euro fällig.
Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahre ist zehn Jahre gültig und kostet 28,80 Euro; der Personalausweis für Personen unter 24 Jahre ist sechs Jahre gültig und kostet 22,80 Euro. Die Regelung, dass der erste Personalausweis für Kinder und Jugendliche gebührenfrei ist, gilt ab 1. November nicht mehr.
Da die Antragsannahme wegen der neuen technischen Funktionen und umfangreicher Dokumentationsschritte erheblich länger dauern wird als bisher, ist mit Wartezeiten in den Bürgerämtern zu rechnen. Daher empfiehlt die Stadt Köln, zur Beantragung eines neuen Personalausweises nicht unbedingt in den ersten Wochen nach der Einführung in den Meldehallen oder im Kundenzentrum Innenstadt vorzusprechen.
Um eine eventuelle Wartezeit so gering wie möglich zu halten, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen Termin für die Antragstellung zu vereinbaren. Ansonsten empfiehlt es sich, möglichst nicht zwischen 10 und 12 Uhr vorzusprechen, weil in dieser Zeit das Besucheraufkommen und damit die Wartezeiten erfahrungsgemäß überdurchschnittlich hoch sind. Aktuelle Wartezeiten sowie Infos zu weiteren Dienstleistungen sind unter
<link http: www.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new>www.stadt-koeln.de zu finden.
Informationen zum neuen Personalausweis sind im Internet unter <link http: www.personalausweisportal.de external-link-new-window external link in new>www.personalausweisportal.de verfügbar. Alle Kölnerinnen und Kölner können ihren vorhandenen „alten“ Personalausweis bis zu seinem auf der Vorderseite aufgedruckten Gültigkeitsdatum nutzen. Eine Umtauschpflicht besteht nicht.