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Diesel-Fahrverbote auch in Köln möglich

Was könnte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Dieselfahrverbot bringen? Eine Einschätzung des Kölner Rechtsanwalts Markus Mingers

(Foto: bluedesign / fotolia.com)

Das Bundesverwaltungsgericht beriet diese Woche Donnerstag über drohende Diesel-Fahrverbote für sauberere Luft in deutschen Städten. Im Januar erst hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Klage der Umwelthilfe in erster Instanz abgewiesen (Az.: 6 K 12341/17).

Eine positive Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hätte weitreichende Konsequenzen für Millionen von Diesel-Fahrern und wird daher mit großer Spannung erwartet. Das Gericht vertagte sein Urteil nun auf den 27.02.2018 – die Entscheidung wird offenbar nicht leichtfertig getroffen. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, fasst im Folgenden das Wichtigste zu den möglichen Fahrverboten zusammen.

Diesel-Fahrverbote: Stickoxid-Stop in rund 70 Städten bundesweit möglich
„Grundsätzlich geht es beim Urteil nicht darum, ob Diesel-Fahrverbote bundesweit einzuführen sind. Kern ist die Frage nach einer autarken Regelung für Städte und Bezirksregierungen, sodass diese die Möglichkeit haben, Fahrverbote anzuordnen – und zwar ganz ohne bundeseinheitliches Reglement“, erklärt Mingers.

Deutschlandweit sind etwa 500 Messstationen im Einsatz, die die Grenzwerte an Stickstoffdioxid (NO2) im Jahr ermitteln. Die Städte München, Köln, Düsseldorf, Berlin oder Frankfurt am Main überschreiten die jährlichen Grenzwerte demnach deutlich. Diesel-Fahrer hier erwartet nach aktuellen Messungen des Leipziger Urteils in den nächsten Wochen oder Monaten definitiv ein Fahrverbot. Knapp 30 weitere Städte in Deutschland überschritten ihren Stickoxid-Grenzwert im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr. Auch Bonn, Düren, Mönchengladbach sowie Neuss und Dinslaken könnten nun Fahrverbote ereilen. Diesel-Fahrzeuge sind nach Angaben des Umweltbundesamtes zu 73 Prozent an der NOx-Belastung beteiligt. 

Viele bewerten den Startschuss autarker Diesel-Fahrverbote als rechtlich zulässiges Mittel, um die städte- und bezirksregierungsabhängigen Luftreinhaltepläne einhalten zu können. Schon in Stuttgart wurden Diesel-Fahrverbote als effektivste Maßnahme für die schnellstmögliche Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten gesehen. Der Gesundheitsschutz sei höher zu bewerten als die Interessen der Diesel-Fahrer.

Urteil des BVerwG: Auswirkungen und Folgen für Diesel-Fahrer
Sollten Städte und Kommunen Diesel-Fahrverbote anordnen, sodass teilweise stark belastete Strecken und Zonen für Diesel-Fahrzeuge vollständig gesperrt werden, befürchten Spitzenverbände schon jetzt ein Erlahmen deutscher Innenstädte. „Gravierende Folgen hätte die verwaltungsgerichtliche Entscheidung für den Liefer-, Monteur- und Bauverkehr, für den Fuhrpark der Polizei, Feuerwehr oder Apotheken sowie für zahlreiche Pendler und natürlich für die Automobilindustrie. Nicht nur, dass Diesel-Neuzulassungen immer weiter zurückgehen – auch bereits zugelassene Diesel erleiden einen rapide zunehmenden Wertverlust“, so der Rechtsexperte. Die Politik will Fahrverbote aktuell unbedingt vermeiden und erweitert daher die Pläne für den ÖPNV zugunsten einer besseren Taktung sowie einer Um- und Aufrüstung von Bussen und Taxen.

5 Fragen zu drohenden Fahrverboten im Rechts-Check


1. Welchen Dieseln droht das Fahrverbot?

Von den Fahrverboten betroffen wären voraussichtlich alle Diesel der Abgasnorm Euro 5 und älter. Fraglich ist aktuell noch, ob auch den bereits umgerüsteten Euro 5 und älteren Dieseln Fahrverbote drohen könnten. Nach Expertenschätzungen muss die Nach- bzw. Umrüstung mindestens eine Verbesserung des Mangels von 10 Prozent erreichen, damit eine Ausnahme besteht.

2. Beschränkt sich das Fahrverbot auf die Innenstadt?
Bei einem Diesel-Fahrverbot muss erst einmal niemand mit einer Verbannung aus dem Stadtverkehr rechnen. Dennoch wird es zu drastischen Einschnitten für Diesel-Fahrer im Innenstadtraum kommen. Abzuwarten bleibt hier, wie die genaue Umsetzung der Fahrverbote aussehen soll. Einzustellen wäre sich dann auf zeitliche, strecken- oder zonenweise Einschränkungen und Fahrverbote.

3. Gibt es Ausnahmen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge?
Auch Besitzer eines Euro-6-Diesel Fahrzeugs können noch nicht aufatmen. Hier ist entscheidend, welche Messwerte real erreicht werden. Stoßen Euro-6-Diesel zu hohe NOx-Werte aus, könnte das Diesel-Fahrverbot trotz moderner Abgasnorm auch deren Besitzer betreffen. Grundlegend ist hier die Abgastrickserei an der Software.

4. Wie lange im Voraus muss ein Fahrverbot angekündigt werden?
Hierzu gibt es bislang keine konkreten Angaben bzw. kein gesetzliches Reglement. Da die Diesel-Fahrverbote zahlreiche Verkehrsteilnehmer in den Innenstädten betreffen, müssen angemessene Ankündigungen zur Planung entsprechender Ausweichlösungen vorliegen.

5. Welche Kennzeichnung müsste im Fall eines Verbots vorgenommen werden?
Denkbar ist hier eine entsprechende Plakette oder eine automatische und quantitative Erfassung bzw. Kontrolle über das Autokennzeichen. Als mögliches Steuerungsinstrument kommt auch die blaue Plakette in Frage, die Zonen-Einschränkungen ermöglichen würde.

Was könnte am Dienstag auf Dieselfahrer zukommen?

Revision abgewiesen: Freie Fahrt für Diesel-Fahrverbote
„Weist das Bundesverwaltungsgericht die vom Land NRW und Baden-Württemberg eingelegte Revision zur Rechtlichkeit von Fahrverboten ab, könnten Diesel-Fahrverbote ausgesprochen werden. Bestehende städtisch-behördliche Luftreinhaltepläne müssten dann weiter nachgebessert werden und würden dann den Weg für einen expliziten Bann bestimmter Fahrzeuge für den Innenstadtverkehr ebnen“, erklärt Mingers. Da es derzeit aber auch an einer einheitlichen Kennzeichnung mangelt, ist in diesem Jahr noch nicht mit akuten Fahrverboten zu rechnen.

Revision stattgegeben: Keine Fahrverbote für Diesel-Fahrer
Geben die Bundesverwaltungsrichter am kommenden Dienstag der Revision von NRW und Baden-Württemberg statt, drohen keine Fahrverbote für Städte und Kommunen. Auch der aktuelle Druck auf die Autoindustrie würde in diesem Fall erheblich verringert. „Gleichzeitig steigt jedoch der Zugzwang für die Bundesregierung: Wird der Revision stattgegeben, müssen dennoch effektive Lösungen und Maßnahmen gefunden und durchgesetzt werden, die den Schadstoffausstoß erheblich senken“, weiß der Rechtsanwalt.

Rat aus Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof spielt mit
Ebenfalls denkbar ist ein Szenario, in dem das Bundesverwaltungsgericht den Rat des Europäischen Gerichtshofes einholt. Dies wäre vor allem dann wichtig, wenn die europäischen Vorgaben zur Luftqualität als Argument herangezogen würden. Derzeit geht man aber nicht davon aus, dass es zu einer EuGH-Entscheidung kommen wird. Falls doch, würde sich das Verfahren zu drohenden Diesel Fahrverboten weiter in die Länge ziehen.

Weitere Ermittlungen mit Aufschub einer finalen Entscheidung
„Denkbar, aber unwahrscheinlich wäre die Aufhebung bereits gefällter Urteile aus Vorinstanzen und die Zurückweisung des Streits an die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Demnach müssten zuständige Richter noch offenen oder ungeklärten Fragen nachgehen“, so Mingers abschließend.

Text: <link https: www.mingers-kreuzer.de _blank external-link-new-window external link in new>Opens external link in new windowRechtsanwalt Markus Mingers


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