Das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln hat dem kulturell-künstlerisch genutzten Open-Air-Gelände Odonien bestimmte Nutzungseinschränkungen auferlegt. Ab sofort dürfen auf dem Szenegelände in Neuehrenfeld keine Großveranstaltungen außerhalb der Halle stattfinden.
Dem Betreiber und Künstler Odo Rumpf wurde außerdem verboten, Werbung zu machen, Eintritt zu verlangen und Livemusik mit und ohne elektrische Verstärkung aufzuführen. Auch dürfen nur noch der Biergarten betrieben und Veranstaltungen in der Halle mit höchstens 300 Gästen durchgeführt werden.
Ursache für die Einschränkungen im Kunst- und Kulturzentrum Odonien ist der Streit über die Notwendigkeit eines zweiten Rettungsweges auf dem Gelände. Odo Rumpf konnte zwar zwei Gutachten darüber vorlegen, dass ein zweiter Rettungsweg nicht benötigt werde, da es sich um ein Freigelände mit einer 3,60 m breiten Einfahrt handelt.
Doch Amtsleiter Detlef Fritz lehnte die beiden Gutachten ab mit der Begründung, dass diese „nicht stichhaltig“ seien.
Für Sonntag, den 27. Mai 2012 ist eine Demonstration auf dem Rudolfplatz in Köln zur Rettung des Odoniens geplant. Diese beginnt um 15 Uhr. Auch mehrere tausend Anhänger der Gruppe „Rettet Odonien“ bei Facebook sowie Mitglieder der SPD und der Grünen haben sich für den Erhalt des Geländes ausgesprochen.
Seit 2005 nutzt Odo Rumpf das Gelände an der Hornstraße als kreatives Kunstzentrum, das jährlich mehrere Veranstaltungen durchführt. Das Odonien gilt als generationsübergreifender „Künstlerfreistaat“, in dem sich u.a. Künstler, Kulturarbeiter und Wissenschaftler zusammenfinden.
Durch die Forderungen des Bauaufsichtsamtes können ab sofort Kultur- und Partyveranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden, was auf Dauer wirtschaftliche Einsparungen und den Verlust von Arbeitsplätzen der Beschäftigten zur Folge hat.
Drohendes Aus für das Kölner Odonien
Der sogenannte "Dritte Raum" eignet sich dank seiner weißen Wände für bunte Bilder, Projektionen und live Malerei (C: Odo Rumpf / odonien.de)
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