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In den Schulferien arbeiten

Das sollten junge JobberInnen wissen: Tipps von der Agentur für Arbeit in Köln

In den Ferien jobben: die Kölner Agentur für Arbeit gibt Tipps (Foto: Robert Kneschke/Fotolia)

Arbeiten gehen, während Mitschüler oder Kommilitonen die Sommerferien genießen? Eine bessere Idee, als es auf den ersten Blick erscheint. Denn damit lässt sich das meist schmale Budget aufbessern. Und erste Erfahrungen in der Arbeitswelt gibt es quasi gratis.

Diese Regeln gelten für den Ferienjob

Mit 15 Jahren erlaubt Ab dem vollendeten 15. Geburtstag dürfen sich Jugendliche generell einen Ferienjob suchen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Noch früher erlaubt ist es nur mit Ausnahmen. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen SchülerInnen mit Einwilligung der Eltern für maximal zwei Stunden pro Tag in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. Das sind zum Beispiel Jobs wie Babysitten, Zeitungen/Werbung verteilen, Nachhilfe geben, Gartenarbeit, Einkaufshilfe oder Tierbetreuung.

Zeitdauer genau festgelegt Ab 15 Jahren dürfen SchülerInnen maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6.00 und 20.00 Uhr liegen. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Pause sein (Ausnahmen nur in der Gastronomie). Insgesamt dürfen höchstens 35 bis 40 Stunden in eine Woche fallen und der Ferienjob muss auf maximal vier Wochen begrenzt bleiben. Erst ab dem 18. Lebensjahr sind für SchülerInnen bis 50 Tage pro Jahr als Job erlaubt.

Sonderstellung für StudentInnen Da sie in den allermeisten Fällen bereits 18 Jahre und älter sind, gelten für sie die gesetzlichen Bestimmungen für Erwachsene.

Meist keine Wochenend-Arbeit erlaubt Das Arbeiten am Wochenende, also an Sonnabenden, Sonntagen sowie an Feiertagen ist SchülernInnen nicht gestattet. Ausnahmen davon gelten nur für Arbeitgeber wie Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäuser, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten.

Einen Ferienjob finden Häufig ergibt er sich durch „Vitamin B“ – also die Beziehungen der Eltern, Verwandten und Bekannten. Also ruhig im Familienkreis nachfragen und Interesse bekunden. Auch über das Internet kann nach einem Ferienjob gesucht werden. Auch gut: Aushänge suchen oder selbst aushängen (z.B. am schwarzen Brett im Supermarkt) oder direkt bei Firmen und Geschäften fragen.

Auch bei der Arbeitsagentur vor Ort nachfragen Besonders für kurzfristige Jobs gibt es auch in den Arbeitsagenturen vor Ort aktuelle Stellenangebote. Zudem bietet die Arbeitsagentur unter www.jobboerse.arbeitsagentur.de konkrete Hilfe an. Dazu einfach Suchbegriffe wie „Schüler“, „Ferienjob“ oder „Studentische Hilfskraft“ eingeben. Meist ergeben sich daraus bereits Job-Treffer.

Nicht in Fallen tappen Es ist nur bedingt ratsam, sich über Zeitungs-Inserate einen Ferienjob zu suchen. Dort lauern schwarze Schafe. Unbedingt Hände weg vor Jobangeboten, in denen man angeblich „ganz schnell und ohne großen Aufwand Geld verdient“. Sie sind in den meisten Fällen unseriös.

Reden wir übers Geld

Für Schülerjobs werden meist nicht so hohe Stundenlöhne gezahlt, dass man sich darum Gedanken machen muss. Der Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren und ohne abgeschlossene Ausbildung. Dies gilt für Ferienjobs genauso wie für ein Praktikum.

Für Schülerjobs werden meist nicht mehr als 400 bis 450 Euro gezahlt. Das sind Beträge, bei denen man sich keine Gedanken machen muss. Zur letzten Absicherung gelten hier jedoch die Freibeträge für Einkommenssteuer, Kindergeld und Bafög:

  • Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze aktuell bei ca. 12.000 Euro pro Jahr (Steuerklasse I, 2019).
  • Eine Einkommensgrenze zum Erhalt des Kindergeldes gibt es nur noch in speziellen Fällen. Die generelle Einkommensgrenze ist zum 01.01.2012 weggefallen.
  • StudentInnen, die Bafög beziehen, dürfen aktuell bis zu 5.400 Euro pro Jahr verdienen, damit ihr Anspruch bestehen bleibt.

Keine Sozialabgaben fällig Wer maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen.

Versichert sein im Ferienjob SchülerInnen und StudentInnen sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen. Aber Achtung! Wer einen Job bei Privatpersonen annimmt, sollte den Arbeitgeber darauf hinweisen. Da wird der Versicherungsschutz mitunter vergessen.

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