Angesichts der für Köln untypischen Wetterverhältnisse sind viele Kölner Bürgerinnen und Bürger verunsichert, welche Pflichten die weiße Schneepracht mit sich bringt.
Die Winterwartung der Gehwege ist grundsätzlich Sache des Grundstückseigentümers. Dieser kann die Arbeiten jedoch auf speziell beauftragte Personen wie den Mieter oder professionelle Firmen übertragen. Die Verantwortung für den Zustand des Gehwegs liegt jedoch letztlich beim Grundstückseigentümer.
Gehwege müssen in einer Breite von 1,5 m grundsätzlich sofort nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden. Bei Schneefall nach 20 Uhr reicht in der Regel der Winterdienst am nächsten Morgen aus. Gehwege müssen an Werktagen um 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr geräumt sein.
Diese Regeln gelten auch bei Glatteisbildung. Der Einsatz von Salz und anderen auftauenden Stoffen bei der Winterwartung ist zum Schutz des Grundwassers grundsätzlich verboten. Verwendet werden dürfen hingegen Streumaterialien wie Sand oder Split. Ausnahmen sind im Rahmen der Winterwartung gefährliche Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenzugänge oder steile Wege. Dies gilt auch bei besonderen klimatischen Einzelfällen wie z.B. Eisregen.
Kölner Bürger stehen in der Schnee-Räumungspflicht
Winterspaß und Winterpflichten
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