Menschen in Köln stimmen momentan darüber ab, ob die Stadt sich an der Bewerbung von KölnRheinRuhr beteiligen soll, die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 auszurichten. Die Spiele würden gemeinsam mit 16 anderen Städten in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Bei einem Ratsbürgerentscheid wird über eine bestimmte Frage abgestimmt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Frage für alle teilnehmenden Städte formuliert. Für Köln lautet sie: Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt? Über die Frage kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Als Ergebnis des Entscheids gilt die Antwort mit den meisten Stimmen. Er wirkt dann wie ein Ratsbeschluss.
Abstimmung ausschließlich per Brief
Da der Ratsbürgerentscheid als reine Briefabstimmung durchgeführt wird, gibt es keine Möglichkeit, vor Ort abzustimmen und die Unterlagen wie bei einer Wahl in eine Urne zu werfen. Wer abstimmungsberechtigt ist, erhält die Abstimmungsunterlagen automatisch an die Meldeanschrift. Die Unterlagen kommen zwischen dem 19. und 27. März bei den Abstimmungsberechtigten an. Die ausgefüllten Unterlagen, also der Abstimmungsbrief, muss bis spätestens 19. April 2026, 16 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Köln eingegangen sein.
Abstimmungsberechtigte werden gebeten, ihren Abstimmungsbrief möglichst frühzeitig zurückzusenden. Der Versand ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post kostenlos. Wer seinen Abstimmungsbrief im Ausland abschickt, muss das Porto selbst zahlen. Wer seinen Abstimmungsbrief nicht rechtzeitig verschicken kann, hat bis zum Stichtag, 19. April 2026, 16 Uhr, die Möglichkeit, seinen Abstimmungsbrief in den Briefkasten des Wahlamts der Stadt Köln auf der Dillenburger Straße 68-70, Köln-Kalk, einzuwerfen. Ausschließlich am Sonntag, 19. April 2026, 13 bis 16 Uhr, kann der Abstimmungsbrief im Auszählzentrum in Deutz, Hans-Böckler-Berufskolleg, Eitorfer Straße 20, abgegeben werden.
Wer darf abstimmen?
Es darf abstimmen, wer auch zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Dazu müssen am Abstimmungstag die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- mindestens 16 Jahre alt
- mindestens seit dem 3. April 2026 mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet oder gewöhnlicher Aufenthalt in Köln und keine Wohnung außerhalb Kölns
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen