Einige Wochenmärkte werden vorverlegt - Museen haben am 26. Dezember geöffnet
Die Büros der Stadtverwaltung sind bis zum Freitag, 21. Dezember 2007, und in der darauf folgenden Woche am 27. und 28. Dezember zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar. Am 24. und 31. Dezember sind die Büros der Stadt geschlossen. Für einige Bereiche gibt es besondere Regelungen:
Museen
Die Museen der Stadt Köln sind am 24. Dezember, am 1. Weihnachtsfeiertag, an Silvester und am Neujahrstag geschlossen. Am 2. Weihnachtsfeiertag (Mittwoch, 26. Dezember) können die Museen zu den normalen Sonntagsöffnungszeiten besucht werden. Volkshochschule
Das VHS-Kundenzentrum im Studienhaus am Neumarkt bleibt am 27. und 28. Dezember geschlossen.
StadtBibliothek
Die Zentralbibliothek am Neumarkt, Josef-Haubrich-Hof, ist an den Montagen, 24. und 31. Dezember 2007, geschlossen.
Wochenmärkte
Folgende Wochenmärkte in Köln, die üblicherweise dienstags und mittwochs stattfinden, werden wegen des 1. und 2. Weihnachtsfeiertages auf Montag, 24. Dezember, vorverlegt:
Altstadt-Nord Apostelnkloster,
Sülz Auerbachplatz und Hermeskeiler Platz,
Chorweiler Liverpooler Platz und
Dellbrück An der Kemperwiese.
Der regelmäßig montags stattfindende Wochenmarkt in Köln, der Markt auf dem Wilhelmplatz in Nippes, öffnet auch am Montag, 24. Dezember, planmäßig.
Botanischer Garten
Der Botanische Garten in Köln-Riehl ist an allen Weihnachtsfeiertagen sowie an Silvester und am 1. Januar von 8 bis etwa 16 Uhr geöffnet, die Schauhäuser haben von 10 bis 16 Uhr auf.
Forstbotanischer Garten, Finkens Garten
An allen Weihnachtsfeiertagen, an Silvester und am Neujahrstag können in Köln-Rodenkirchen der Forstbotanische Garten bis 16 Uhr und Finkens Garten bis 18 Uhr besucht werden.
Wildparks
Keine Einschränkungen gibt es für die städtischen Wildparks in Dünnwald, Brück, bei Gut Leidenhausen und im Stadtwald in Lindenthal. Sie sind an allen Feiertagen geöffnet, der Wildpark in Lindenthal bis 16 Uhr.
Friedhöfe
Die städtischen Friedhöfe haben folgende Öffnungszeiten: Heiligabend von 9 bis 16 Uhr, am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag von 10 bis 17 Uhr, an Silvester von 9 bis 16 Uhr und am Neujahrstag von 10 bis 17 Uhr.